Wappenzeichen NRW

Vermessungsbüro Dipl.-Ing. Frank Maraite

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Beratender Ingenieur
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Meine Leistungen

Mein Leistungsspektrum teilt sich in einen hoheitlichen Teil und einen privatrechtlichen Teil auf.

Hoheitlicher Teil

Die gesetzliche Grundlage ist im wesentlichen das Vermessungs- und Katastergesetz NRW und die Berufsordnung für öffentlich bestellte Vermessungsingenieure. Der sogenannte hoheitliche Teil beinhaltet alle Arbeiten zur Fortführung und Pflege des Katasters. Hinzu kommen die Beurkundungen von Tatbeständen an Grund und Boden.
Im einzelnen sind dies:
- Grundstücksteilungen
- Gebäudeeinmessungen, auch Schlusseinmessung, Katastereinmessung oder Einmessungs für das Kataster genannt
- Amtliche Lagepläne, z.B. für Teilungsgenehmigungen, Bauanträge und Baulasteintragungen
- Amtliche Grenzanzeigen
Bei diesen Arbeiten führe ich das Landessiegel. Abgerechnet wird nach der Kostenordnung für öffentliche Vermessungsingenieure.

Privatrechtlicher Teil

In den privatrechtlichen Teil fallen alle vermessungstechnischen Ingenieurleistungen, die nicht hoheitlich sind.
Dies sind u.a:
- Grob- und Feinabsteckung, letzteres auch Feineinmessung genannt
- Topographische Geländeaufnahme
- Erdmassenermittlung etc.

Letzte Änderung am 30. Oktober 2023 Valid HTML 4.01 Strict CSS ist valide! Datenschutz Impressum