Vermessungsbüro Dipl.-Ing. Frank MaraiteÖffentlich bestellter VermessungsingenieurBeratender Ingenieur |
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Meine LeistungenMein Leistungsspektrum teilt sich in einen hoheitlichen Teil und einen privatrechtlichen Teil auf. Hoheitlicher Teil
Die gesetzliche Grundlage ist im wesentlichen das Vermessungs- und Katastergesetz NRW und die Berufsordnung für öffentlich bestellte Vermessungsingenieure. Der sogenannte hoheitliche Teil beinhaltet alle Arbeiten zur Fortführung und Pflege des Katasters. Hinzu kommen die Beurkundungen von Tatbeständen an Grund und Boden. Privatrechtlicher Teil
In den privatrechtlichen Teil fallen alle vermessungstechnischen Ingenieurleistungen, die nicht hoheitlich sind. |
Letzte Änderung am 30. Oktober 2023 | Datenschutz | Impressum |